Der Ablauf
Schritt 1
Schuldner beauftragt HF, ein Sanierungskonzept zu erstellen, mit der Gläubigerin bzw. der Abwicklungsgesellschaft Kontakt aufzunehmen und eine Finanzierung zu vermitteln
Schritt 2
HF nimmt Kontakt mit der Gläubigerin bzw. der Abwicklungsgesellschaft auf
Schritt 3
Die Abwicklungsgesellschaft stimmt sich mit der Gläubigerin ab
Schritt 4
HF nimmt Kontakt zu einem neuen Kreditgeber auf
Schritt 5
Die Finanzierung wird verhandelt
Schritt 6
Die Altforderung wird im Treuhandverfahren entweder direkt vom neuen Kreditgeber an die bisherige Gläubigerin oder an die Abwicklungsgesellschaft bzw. über den Schuldner an diese bezahlt
Schritt 7
Etwaige noch bestehende Sicherheiten – zum Beispiel Grundpfandrechte – werden an den neuen Kreditgeber übertragen
Die Möglichkeiten
- Die Abwicklungsgesellschaft erhält von der Gläubigerin die Provision für den Zahlbetrag und trägt nicht mehr das Risiko eines künftigen Forderungsausfalls bei zum Beispiel vereinbarten Ratenzahlungen
- Die Gläubigerin verbucht einen außerordentlichen Ertrag aus einer bereits abgeschriebenen Forderung
- Das neue Kreditinstitut schließt ein neues Kreditgeschäft und eventuell weitere Finanzprodukte ab
- Der Schuldner reduziert seine Schulden, erhält eine neue geordnete Finanzierung und wird somit wieder kreditwürdig
