Der Ablauf

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Schritt 1
Schuldner beauftragt HF, ein Sanierungskonzept zu erstellen, mit der Gläubigerin bzw. der Abwicklungsgesellschaft Kontakt aufzunehmen und eine Finanzierung zu vermitteln
 
Schritt 2
HF nimmt Kontakt mit der Gläubigerin bzw. der Abwicklungsgesellschaft auf
 
Schritt 3
Die Abwicklungsgesellschaft stimmt sich mit der Gläubigerin ab
 
Schritt 4
HF nimmt Kontakt zu einem neuen Kreditgeber auf
 
Schritt 5
Die Finanzierung wird verhandelt
 
Schritt 6
Die Altforderung wird im Treuhandverfahren entweder direkt vom neuen Kreditgeber an die bisherige Gläubigerin oder an die Abwicklungsgesellschaft bzw. über den Schuldner an diese bezahlt
 
Schritt 7
Etwaige noch bestehende Sicherheiten – zum Beispiel Grundpfandrechte – werden an den neuen Kreditgeber übertragen

Die Möglichkeiten

  • Die Abwicklungsgesellschaft erhält von der Gläubigerin die Provision für den Zahlbetrag und trägt nicht mehr das Risiko eines künftigen Forderungsausfalls bei zum Beispiel vereinbarten Ratenzahlungen
  • Die Gläubigerin verbucht einen außerordentlichen Ertrag aus einer bereits abgeschriebenen Forderung
  • Das neue Kreditinstitut schließt ein neues Kreditgeschäft und eventuell weitere Finanzprodukte ab
  • Der Schuldner reduziert seine Schulden, erhält eine neue geordnete Finanzierung und wird somit wieder kreditwürdig